Organisatorisches:

Ergotherapie als Krankenbehandlung darf ausschließlich auf ärztliche Verordnung durchgeführt werden. Damit ein Teil der Therapiekosten von der Krankenkasse rückerstattet wird, müssen Sie die Verordnung außerdem bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen, das muss vor der 2. ergotherapeutischen Einheit passieren. (Die ÖGK hat derzeit die Bewilligungspflicht bis vorraussichtlich 2025 ausgesetzt d.h Sie eine Verordnung vom Arzt ist ausreichend)

 

Ablauf und Kosten

  • Verordnung vom Allgemein- oder Facharzt für, 10 Einheiten Ergotherapie à 60 min. mit Diagnose bestenfalls aus dem ICD10, besorgen

  • Verordnung von der Krankenkasse bewilligen lassen – wenn von der Krankenkasse gefordert

  • Ergotherapie durchführen – Therapie wird direkt mit mir abgerechnet – eine Einheit à 60 Minuten kostet 95€

  • Honorarnote mit bewilligter Verordnung bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen (Höhe der Kostenrückerstattung ist unterschiedlich je nach Krankenkasse zwischen 50€ und 60€)

  • Viele Zusatzversicherungen refundieren zusätzlich einen Teil der Kosten.