Organisatorisches:

Ergotherapie darf ausschließlich auf ärztliche Verordnung durchgeführt werden. Damit ein Teil der Therapiekosten von der Krankenkasse rückerstattet wird, müssen Sie die Verordnung außerdem bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen, das muss vor der 2. ergotherapeutischen Einheit passieren.

 

Ablauf und Kosten

  • Verordnung vom Allgemein- oder Facharzt für, 10 Einheiten Ergotherapie à 60 min. mit Diagnose bestenfalls aus dem ICD10, besorgen

  • Verordnung von der Krankenkasse bewilligen lassen

  • Ergotherapie durchführen – Therapie wird direkt mit mir abgerechnet – eine Einheit à 60 Minuten kostet 90€

  • Honorarnote mit bewilligter Verordnung bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen (Höhe der Kostenrückerstattung ist unterschiedlich je nach Krankenkasse zwischen 40€ und 60€)

  • Manche Zusatzversicherungen refundieren ebenfalls einen Teil der Kosten.